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Wahlen und Abstimmungen

Abstimmungs- und Wahldaten 2024

3. März 2024
9. Juni 2024
22. September 2024
20. Oktober 2024
24. November 2024
Broschüre zur Referendumsabstimmung "überarbeitete Revision Nutzungsplanung Biberstein" vom 19. November 2023.

Weitere Blanko-Abstimmungsdaten

Der Bundesrat hat die Abstimmungstermine bis ins Jahr 2041 festgesetzt.

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort:  Gemeindehaus Biberstein
Sonntag:  09.00 - 09.30 Uhr

 

Wahlbüro

Die Organisation der Abstimmungen und Wahlen obliegt der Gemeindekanzlei.

Zusammensetzung des Wahlbüros

Rechtliche Grundlagen

Stimmberechtigt

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stellvertretung bei der Stimmabgabe

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindehausbriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei.