Revidiertes Energiegesetz
Am 1. April 2025 trat das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Gemeinden zuständig.
Informieren Sie sich bei der Planung von Bauvorhaben frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. Über das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU (Details unter www.ag.ch/energieberatung) können Sie sich zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten lassen, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen sind unter www.ag.ch/energiegesetz zusammengefasst. Dazu gehört sicher, dass für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern eine Meldepflicht eingeführt wird. Hierfür wurde eine neue digitale Plattform geschaffen (www.energievollzug.ch).