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Holzfeuerungsmessungen

Seit dem 1. Januar 2026 ist im Kanton Aargau eine neue Weisung zur Kontrolle von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen in Kraft.

Betroffen sind insbesondere Holz-Zentralheizungen bis 70 kW. Folgende Neuerungen sind zusammengefasst zu beachten:

  • CO-Messung alle 4 Jahre
  • Abnahmemessung bei Neuanlagen (CO & Staub)
  • Keine periodische Messpflicht für Cheminéeöfen
  • Visuelle Kontrolle weiterhin alle 2 Jahre

Die Messungen können durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch qualifizierte Fachpersonen erfolgen.