Holzfeuerungsmessungen
Seit dem 1. Januar 2026 ist im Kanton Aargau eine neue Weisung zur Kontrolle von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen in Kraft.
Betroffen sind insbesondere Holz-Zentralheizungen bis 70 kW. Folgende Neuerungen sind zusammengefasst zu beachten:
- CO-Messung alle 4 Jahre
- Abnahmemessung bei Neuanlagen (CO & Staub)
- Keine periodische Messpflicht für Cheminéeöfen
- Visuelle Kontrolle weiterhin alle 2 Jahre
Die Messungen können durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch qualifizierte Fachpersonen erfolgen.