Provisorische Steuerrechnung 2026
Vor Kurzem wurden die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2026 vom Kantonalen Steueramt versandt.
Die provisorische Rechnung wird auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Wenn die provisorische Rechnung voraussichtlich wesentlich vom definitiven Steuerbetrag abweicht, kann sie angepasst werden. Bitte nehmen Sie mit der Abteilung Steuern Kontakt auf. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin vom 31. Oktober wird mit einem Vergütungszins honoriert.
Weitere Informationen zur provisorischen Steuerrechnung, zur Verzinsung und generell zur Steuerthematik finden sich unter www.ag.ch/steuern.