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Verwaltungsgerichtsurteil zur BNO

Verwaltungsgericht hat über aufschiebende Wirkung entschieden.

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Der Gemeinderat kann mitteilen, dass das Verwaltungsgericht die hängige Beschwerde im Zusammenhang mit der Gesamtrevision Nutzungsplanung Biberstein vollumfänglich abgewiesen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.