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Verkehrsanordnung; Erweiterung Tempo-30-Zonen

An der Aare sind Erweiterungen der Tempo-30-Zonen vorgesehen. Allfällige Einsprachen gegen die Verkehrsanordnungen sind während der Frist von 30 Tagen (10. April bis 11. Mai 2026) beim Gemeidnerat einzureichen.

Tempo30.jpg

Erweiterung Tempo-30-Zonen

Der Gemeinderat Biberstein hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zonen auf folgenden Gemeindestrassen:
- Aareweg ab Ortseingang West bis Einmündung Rohrerstrasse
- Aareweg ab Abzweiger Aarauerstrasse

a) Neue Signalisation "Tempo-30-Zone" (2.59.1) und "Ende Zonensignal" (2.59.2) Aareweg, Ortseingang/-Ausgang West
b) Neue Signalisation "Tempo-30-Zone" (2.59.1) und "Ende Zonensignal" (2.59.2) Abzweiger Aarauerstrasse in/aus Aareweg
c) Neue Signalisation "Tempo-30-Zone" (2.59.1) und "Ende Zonensignal" (2.59.2) Abzweiger Rohrerstrasse in/aus Aareweg
d) Anbringen Fahrbahnmarkierungen

Planauflage während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei Biberstein, Kirchbergstrasse 1, 5023 Biberstein.

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 9. April 2026 (10. April bis 11. Mai 2026) bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.