Verwaltungsgerichtsurteil BNO; Urteil Bundesgericht aufschiebende Wirkung
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesgericht hat bereits über die aufschiebende Wirkung entschieden.
Der Gemeinderat teilt das Folgende mit:
Im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat kommunizierten Beschwerde beim Bundesgericht bezüglich der kommunalen Nutzungsplanung Biberstein, hat das Bundesgericht bereits über das Gesuch um aufschiebende Wirkung entschieden. Das Bundesgericht hat dieses Gesuch abgewiesen. Es bleibt daher bis auf weiteres bei der teilweisen Anwendbarkeit der neuen Bau- und Nutzungsordnung.