Direkt zum Inhalt springen

Verwaltungsgerichtsurteil zur BNO an Bundesgericht

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 16. März 2026 zur Revision der BNO Biberstein wurde an das Bundesgericht weitergezogen.

Der Entscheid des Bundesgerichts, ob und inwieweit dieser Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt, ist noch ausstehend. Bis auf weiteres bleibt die Rechtslage mit dem bereits kommunizierten Teilinkrafttreten der neuen BNO unverändert.