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Bundesgerichtsurteil zur aufschiebenden Wirkung

Der Gemeinderat hat informiert, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Revision der BNO Biberstein an das Bundesgericht weitergezogen wurde.

Das Bundesgericht hat bereits über das in der Beschwerde eingeschlossene Gesuch um aufschiebende Wirkung entschieden und dieses Gesuch abgewiesen. Es bleibt daher bis auf weiteres bei der teilweisen Anwendbarkeit der neuen Bau- und Nutzungsordnung. Wann das höchste Gericht über die eigentliche Beschwerde entscheidet, ist nicht bekannt.