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Feuern im Freien

Sommerliche Tage und Abende laden zum Grillieren ein. Es wird darauf hingewiesen, dass in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten ist. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Einhaltung. Es dürfen auch keine Abfälle in Gartencheminées, Grillstellen und ähnlichen Feuerungsanlagen im Innern von Gebäuden und im Freien verbrannt werden.