Direkt zum Inhalt springen

Rückschnitte

Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken an Strassen und Plätzen werden gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Überhängende Äste sind bei Fahrbahnen auf mindestens 4.5 m lichte Höhe zurückzuschneiden. Es ist darauf zu achten, dass Strassenschilder, Signaltafeln, Strassenlampen und Hydranten nicht verdeckt werden. Hecken und Sträucher sind auf 0.6 m, gemessen ab der Grundstückgrenze, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

Es wird empfohlen auch bei Pflanzen, die an einer Grundstücksgrenze liegen, regelmässig den Rückschnitt zu überprüfen (insbesondere Höhe von Hecken).