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Steuerbezug (Inkasso)

Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen verantwortlich. Zahlungsvorschläge sind dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Festsetzung der Steuerbeträge, die so genannte Veranlagung, ist die Abteilung Steuern zuständig.