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Zahlungsschwierigkeiten Steuern

Stundungsgesuch

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Download Gesuch: Kanton Aargau 

Einzahlungsschein Bestellung

Einzahlungsscheine für die Steuern müssen unbedingt bei der Abteilung Finanzen angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.