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Grundstückschätzungen

Die Grundstückschätzung zur Feststellung von Eigenmiet- und Steuerwert wird durch den kantonalen Schätzer vorgenommen. Falls eine Liegenschaft gekauft wurde, wird die Schätzung im Normalfall auf den neuen Eigentümer mutiert. Sollte jedoch ein Umbau stattgefunden haben oder wurde die Liegenschaft gänzlich neu gebaut, ist eine Besichtigung vor Ort nötig. Das Steueramt meldet sich dazu mit einem Terminvorschlag.

Die Eröffnung der Neuschätzung kann sich eventuell etwas in die Länge ziehen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass auch auf die Schätzung des Aargauischen Versicherungsamtes abgestützt wird. Bis die Meldungen jeweils bei uns eintreffen, vergeht einige Zeit.