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Adressauskünfte

Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
  • Fr. 20.00

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.