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Zuzug

Personen die nach Biberstein ziehen, haben sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden (eUmzug).

Wir benötigen folgende Unterlagen:

SchweizerInnen

  • Pass / Identitätskarte
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein / -ausweis
  • Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Scheidungsurteil
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)

Ausländische Staatsangehörige EU / EFTA

  • Pass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein / -ausweis
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
  • Arbeitsvertrag

Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten

  • Pass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Abmeldebescheinigung der letzten Schweizer Wohngemeinde
  • Familienbüchlein / -ausweis
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (beim Zuzug aus dem Ausland oder anderen Kanton)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
  • Arbeitsvertrag
  • Zusicherung vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (bei Zuzug aus dem Ausland oder anderen Kanton)

Ebenfalls finden Sie viele wichtige Informationen in 13 verschiedenen Sprachen für einen guten Start am neuen Wohnort unter: hallo-aargau

WochenaufenthalterInnen

  • Heimatausweis der Einwohnerdienste des Wohnortes
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)

HundehalterInnen

  • Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis
    (mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer)
  • Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben.