Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Biberstein ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Aarau
Kasinostrasse 5
5000 Aarau
Tel. 062 836 56 36
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