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Abgabe Steuererklärung – Einführung von Mahngebühren

Die Abteilung Steuern dankt allen, die fristgerecht ihre Steuererklärung abgegeben oder eine Fristerstreckung verlangt haben.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 ist, ausgenommen für selbständig Erwerbende, am 31. März 2019 abgelaufen. Die Abteilung Steuern dankt allen, die fristgerecht ihre Steuererklärung abgegeben oder eine Fristerstreckung verlangt haben.

Auf den 1. Januar 2019 ist die Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung in Kraft getreten, womit die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen verankert sind. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:

1. Mahnung Fr. 35.00
2. Mahnung Fr. 50.00