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Provisorische Steuerrechnung 2019

In diesen Tagen erhalten Sie die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2019 vom Kantonalen Steueramt. Die provisorische Rechnung wird auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt.

In diesen Tagen erhalten Sie die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2019 vom Kantonalen Steueramt. Die provisorische Rechnung wird auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Wenn die provisorische Rechnung voraussichtlich wesentlich vom definitiven Steuerbetrag abweicht, kann sie, auf ein begründetes Begehren hin, angepasst werden.

Seit 2014 werden Einzahlungen neu auch vor dem 30. April verzinst. Die Regelung will auch Ratenzahlungen fördern. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert.

Für das Jahr 2019 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern und generell zur Steuerthematik finden sich unter www.ag.ch/steuern.