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Heimatausweis

Wer sich vorübergehend in einer anderen Gemeinde aufhält, hat einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis muss bei der Einwohnerdienste des Niederlassungsortes bestellt werden. Der Heimatausweis ist auf max. fünf Jahre befristet.

Bitte halten Sie unter den Bemerkungen folgende Angaben fest:

  • Aufenthaltsadresse
  • Adresse gültig ab

Preis: CHF 20.00

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