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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Biberstein ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Aarau
Kasinostrasse 5
5000 Aarau

Tel. 062 836 56 36