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Stundungs- und Ratengesuche

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen. Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Preis: gratis

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