Militär
Auslandaufenthalt / Auslandurlaub
Folgende Merkpunkte sind zu beachten.
Dienstverschiebungen
Falls Sie den WK verschieben müssen, müssen Sie ein begründetes Gesuch mit den entsprechenden Unterlagen (Bestätigung Arbeitgeber, Sprachaufenthalt, Schulbestätigung usw.) unter Beilage des Dienstbüchleins an folgende militärische Stelle des Kantons senden:
Kreiskommando
Rohrerstrasse 7, Postfach, 5001 Aarau
Rohrerstrasse 7, Postfach, 5001 Aarau
Ein entsprechendes Formular und Hinweise zum Gesuch finden Sie im Internet.
Organisation und Aufgaben
Wer ist meldepflichtig?
Militär - und Zivilschutzangehörige bleiben der militärischen Meldepflicht (Adress- und Wohnortsänderungen, Einholen von Auslandurlaub) unterstellt bis mindestens zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollendet haben.
Die Dienstpflicht ist in Art.13 Militärgesetz geregelt.
Militär - und Zivilschutzangehörige bleiben der militärischen Meldepflicht (Adress- und Wohnortsänderungen, Einholen von Auslandurlaub) unterstellt bis mindestens zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollendet haben.
Die Dienstpflicht ist in Art.13 Militärgesetz geregelt.
Schiesswesen und -pflicht
Über die Schiesspflicht gibt das Plakat „Obligatorische Übungen“ in den Anschlagkästen Auskunft. Ebenso sind die Schiessdaten im Internet abrufbar.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Sektionschef (Tel. 062 839 93 22) gerne zur Verfügung. Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.vbs.ch im Internet.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Sektionschef (Tel. 062 839 93 22) gerne zur Verfügung. Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.vbs.ch im Internet.
WK-Daten (Kurs- und Schultableau)
Die Daten der Grundausbildungs- und Fortbildungsdienste der Truppe sind auf den Plakaten in den Anschlagkästen ersichtlich. Ebenso sind die WK-Daten im Internet abrufbar.