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Leinenpflicht für Hunde

Mit dem Frühling begann auch die Zeit der Jungtiere in Feld und Wald. Seit 1. April und bis zum 31. Juli gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Waldnutzenden während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere, die Waldwege nicht zu verlassen und von Besuchen nachts abzusehen.