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Verzicht auf Höhenfeuer und Feuerwerk am 1. August

Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Waldbrandgefahr Stufe 4 des Kantons Aargau, hat der Gemeinderat Biberstein beschlossen, per sofort das Abbrennen von Feuerwerk und offenes Feuer auf dem gesamten Gemeindegebiet zu verbieten.

Gemäss Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk nur anlässlich der offiziellen 1. August-Feierlichkeiten und in der Silvesternacht unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Waldbrandgefahr Stufe 4 des Kantons Aargau, hat der Gemeinderat Biberstein beschlossen, per sofort das Abbrennen von Feuerwerk und offenes Feuer auf dem gesamten Gemeindegebiet zu verbieten.

Das am 1. August geplante Höhenfeuer muss daher abgesagt werden. Der Lampionumzug für die Kinder wird bei günstiger Witterung in reduzierter Form stattfinden.

Der Start von Himmelslaternen, Ballonen mit Teelichtern oder anderen Fluggeräten mit offener Flamme ist ebenfalls untersagt.