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Hauptwohnsitzbescheinigung

Mit der Hauptwohnsitzbescheinigung bescheinigt man den öffentlich-rechtlichen Wohnsitz der Einwohnerin oder des Einwohners (Beziehung zum Staat, Art. 24 Bundesverfassung). Dieser kann vom zivilrechtlichen Wohnsitz nach Art. 23ff Zivilgesetzbuch abweichen. Die Einwohnerdienste können nur den Hauptwohnsitz einer Person bescheinigen und stellt daher eine «Hauptwohnsitzbescheinigung» aus (und keine «Wohnsitzbescheinigung» im Sinne von ZGB).

Preis: CHF 20.00

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