Steuererklärung ausfüllen
Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember ihren Wohnsitz in Biberstein hatten. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Aargau erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz am 31. Dezember befand. Bei Heirat, Scheidung oder Trennung ist der Zivilstand am 31. Dezember massgebend.
Personen, welche volljährig geworden sind, haben in diesem Jahr erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen. Tipps (Steuerwissen für Jugendliche) finden Sie unter www.steuern-easy.ch.
Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Die Abteilung Steuern dankt Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung.