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Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung über den Kreis der Erbberechtigten, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Die Erbbescheinigung wird oftmals benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Die Erbbescheinigung kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person bestellt werden. Für die Gemeinde Biberstein ist das Bezirksgericht Aarau zuständig:

Bezirksgericht Aarau
Kasinostrasse 5
5000 Aarau
062 836 56 36

 

Merkblatt Erbbescheinigung

Bestellung Erbbescheinigung