Verlängerung Ausländerausweise
Die Verlängerung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit beantragt werden (Kinder bis 15 Jahre Abgabe auch durch Eltern möglich).
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird 2-3 Monate vor Ablauf direkt nach Hause versandt)
- Gültiger Pass oder Identitätskarte
Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und seine Unterschrift zu leisten.
Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen
- Ausländerausweis mitbringen
- gültiger, aktueller Arbeitsvertrag
- gültiger Pass oder Identitätskarte
- bei Umwandlung von L in B: zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Arbeitsvertrag immer noch gültig ist (sofern der Arbeitsvertrag älter als 1 Monat ist)
Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau weiter.
Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige erhalten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen eine Vorladung vom Amt für Migration und Integration zur Erfassung der Daten (alle 5 Jahre) in Aarau für den neuen biometrischen Ausländerausweis.
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden wir Sie telefonisch benachrichtigen. Die Verlängerungskosten sind bei den Einwohnerdiensten beim Abholen des Ausweises zu begleichen.