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Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch den Gemeindeschreiber oder seine Stellvertreterin ausgestellt. Wir bitten Sie vor einer Beglaubigung kurz anzurufen (062 839 00 50), damit sicher eine zur Beglaubigung berechtigte Person anwesend ist.

Beglaubigung von Unterschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis).

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 20.00.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien beträgt Fr. 10.00 für die erste und Fr. 5.00 für jede weitere Seite.

Apostille

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.