Gemeindeversammlung
Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit der Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Schweizer Bürger/innen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungsgemeindeversammlung (im Juni) und die Budgetgemeindeversammlung (im Dezember).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnungen
- Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
- Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden