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Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit der Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Schweizer Bürger/innen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungsgemeindeversammlung (im Juni) und die Budgetgemeindeversammlung (im Dezember).

 

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnungen
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
 

 

Gemeindeversammlungstermine

Hinweise zu den nächsten Gemeindeversammlung sowie zu bereits vergangengen finden Sie wenn Sie hier klicken.