Hundesteuer
- Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe zu entrichten.
- Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.- / Hund und wird jährlich im Mai durch die Gemeindekanzlei in Rechnung gestellt.
- Für Rassetypen, die als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.
- Bei Zuzug oder bei Anschaffung eines neuen Hundes muss der Hund innert 10 Tagen bei der Gemeindekanzlei angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises abzugeben.
- Ersthundehalter können sich über folgenden Link registrieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.