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Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis enthält Angaben der gesuchstellenden Person zum Hauptwohnsitz und Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.

Das Leumundszeugnis kann bei der Gemeindekanzlei bestellt werden.

Die Gebühr beträgt Fr. 20.00