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Vermietung von Festbankgarnituren

Die Einwohnergemeinde Biberstein besitzt 25 Festbank-Garnituren. Diese können von Privatpersonen und Vereinen mit Sitz in Biberstein gemietet werden. Die Vermietung an auswärtige Personen und Vereine erfolgt nur in speziellen Fällen.

Die Miete pro Garnitur und Anlass beträgt Fr. 5.00. Für Bibersteiner Vereine stehen Sie für einen Anlass pro Jahr gratis zur Verfügung.

Das Abholen, der Transport und das Retourbringen der Garnituren ist grundsätzlich Sache des Mieters. Die Garnituren sind in gereinigtem und trockenen Zustand wieder einzulagern. Bostiches, Reissnägel, Klebestreifen usw. sind zu entfernen.

Für die Vermietung, die Herausgabe und die Einlagerung ist der Technische Dienst (Tel. 079 210 50 20), zuständig.

Die Benützer sind verpflichtet, Sorge zu den Festtisch-Garnituren zu tragen. Sie haften für allfällige Schäden vollumfänglich. Beschädigte oder fehlende Teile werden in Rechnung gestellt.

Reglement Festbankgarnituren