Zahlungsschwierigkeiten Steuern
Stundungsgesuch
Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Download Gesuch: Kanton Aargau